Was ist zu tun, wenn ein Angehöriger stirbt? Für diese schwere Zeit haben wir Ihnen einen Leitfaden zusammengestellt, der die ersten Fragen beantwortet.
Wenn jemand in einem Krankenhaus, dem Hospiz oder in einem Seniorenheim verstirbt, kümmert sich in der Regel das Pflegepersonal oder die Einrichtung selbst um das Rufen eines Arztes und die Erstellung der benötigten Papiere. Nachdem Sie uns kontaktiert haben, sprechen wir uns mit der jeweiligen Einrichtung ab und vereinbaren einen Termin, zu dem wir Ihre Verstorbene / Ihren Verstorbenen abholen dürfen.
Wenn jemand zu Hause verstirbt, rufen Sie als erstes ihren Hausarzt oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst an. Der Arzt oder die Ärztin kommt zu Ihnen, untersucht den oder die Verstorbene und stellt den sogenannten Leichenschauschein aus. Nachdem Sie den Arzt kontaktiert haben, können Sie uns informieren. Sobald die Untersuchung abgeschlossen und die Papiere ausgestellt sind, dürfen wir die verstorbene Person abholen. Bei der Frage nach dem Wann richten wir uns ganz nach Ihnen. Verstorbene dürfen bis zu 36 Stunden zu Hause verbleiben.
Im Folgenden listen wir Ihnen Dokumente auf, die im Zuge der Bestattung benötigt werden. Nicht alles muss sofort vorliegen. Am Wichtigsten sind die Unterlagen für die Beurkundung des Sterbefalls. Hierfür muss beispielsweise bei Verheirateten neben einer Sterbefallanzeige noch der Personalausweis und die Heiratsurkunde dem zuständigen Standesamt vorgelegt werden.